Pressebericht zur Sitzung des Gemeinderates vom 26.09.2022
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Gemeinderat
Sachverhalt:
Am 19.10.2020 hat die Gemeinde Grafenrheinfeld die Aufstellung des Bebauungsplans „Finkenweg“ beschlossen. Am gleichen Tage wurde zur Sicherung der Bauleitplanung eine Veränderungssperrensatzung beschlossen und bekanntgemacht.
Gegen die Satzung ist beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof ein Normenkontrollverfahren eines Grundeigentümers im Geltungsbereich der Satzung anhängig, obgleich noch nicht entschieden ist.
Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Finkenweg“ steht vor dem Abschluss. Der Satzungsbeschluss wird voraussichtlich am 26.09.2022 erfolgen. Die Bekanntmachung und Inkraftsetzung des Bebauungsplans wird aber erst nach aufsichtlicher Genehmigung des im Parallelverfahren geänderten und am 05.09.2022 beschlossenen Flächennutzungsplans erfolgen können. Dies wird voraussichtlich erst nach dem 19.10.2022 und damit nach Auslaufen der zunächst beschlossenen Veränderungssperrensatzung möglich sein.
Die Veränderungssperrensatzung ist daher nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr zu verlängern, wobei die Satzung voraussichtlich bereits wesentlich früher außer Kraft treten kann und wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung.
Abstimmungsergebnis: 12 : 3
Sachverhalt:
Am 19.10.2020 hat die Gemeinde Grafenrheinfeld die Aufstellung des Bebauungsplans „Gartenweg“ beschlossen. Am gleichen Tage wurde zur Sicherung der Bauleitplanung eine Veränderungssperrensatzung beschlossen und bekanntgemacht.
Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Gartenweg“ steht vor dem Abschluss
Die Veränderungssperrensatzung ist daher nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr zu verlängern, wobei die Satzung voraussichtlich bereits wesentlich früher außer Kraft treten kann und wird.
Diskussionsverlauf:
Gemeinderätin Frau Braun meldet gemäß Art. 49 GO die persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließ die Satzung.
Abstimmungsergebnis: 12 : 2
Sachverhalt:
BESCHLUSSVORSCHLÄGE
zu den während der öffentlichen Auslegung (§3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) vorgebrachten Bedenken und Anregungen zum
Bebauungsplan „Finkenweg“ der Gemeinde Grafenrheinfeld
Unterfränkische Überlandzentrale, Schreiben vom 15.09.2022
Wir haben keine weiteren Hinweise zu unserer Stellungnahme dm-kc vom 11.08.2021 und der Mail von unserem Herrn Schraut zur 8. FNP-Änderung vom 01.09.2022.
Unterfränkische Überlandzentrale, Schreiben vom 01.09.2022
Die Änderung gegenüber dem uns bekannten Stand von August 2021 ist die Ausweisung der denkmalgeschützten Flächen.
Wir bitten hier zu berücksichtigen, dass sich in beiden Bereichen Versorgungsanlagen der ÜZ und Straßenbeleuchtungsanlagen befinden.
Durch die Ausweißung der Denkmalgeschützen Flächen kommt es bei Tiefbaumaßnahmen zu erhöhten Aufwendungen.
Wir empfehlen die Flächen, die unter Denkmalschutz gestellt werden so auszuweisen, dass bereits bestehende Kabeltrassen und Straßenlampen nicht in diese Flächen fallen. Betroffen ist hier im Besonderen die Flurnummer 1475/1 (Finkenweg).
Ein Eingriff in die Oberfläche hat auf diesen Trassen in der Vergangenheit bereits stattgefunden. Ob diese Bereiche noch besonderen Schutz bedürfen, sollte durch das Amt für Denkmalschutz bewertet werden.
Wenn Sie uns die Pläne im dwg Format zukommen lassen könnten, würden wir die genaue Lage der Betriebsmittel, mit der geplanten Fläche die geschützt werden soll verschneiden.
Des Weiteren verweisen wir auf unsere Stellungnahme dm-kc vom 11.08.2021.
Unterfränkische Überlandzentrale, Schreiben vom 11.08.2021
Innerhalb der Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Finkenweg verlaufen 1kV-Kabelanlagen unseres Unternehmens.
Die genaue Lage entnehmen Sie bitte unserer Online-Planauskunft.
Unsere Leitungen sind gemäß Konzessionsvertrag mit der Gemeinde Grafenrheinfeld verlegt und besitzen einen Leitungsschutzstreifen von 1m beidseitig der Leitungstrasse. Innerhalb des Leitungsschutzstreifens dürfen keine hochwachsenden bzw. tiefwurzelnden Bäume und Gehölze gepflanzt werden.
Abgesehen von den genannten Ausführungen bestehen von unserer Seite keine Einwände gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Finkenweg der Gemeinde Grafenrheinfeld.
Beschluss:
Den Anregungen wird teilweise gefolgt. Die Darstellung der unter Denkmalschutz stehenden Flächen stellt eine nachrichtliche Übernahme von Rechtspositionen auf Grund bestehender Gesetze dar und wurde auf Veranlassung des Landesamtes für Denkmalpflege in den Plan übernommen. Somit sieht das Landesamt für Denkmalpflege für diesen Bereich einen besonderen Schutz als gegeben an. Es steht nicht im Ermessen der Gemeinde die Grenzen der denkmalgeschützten Bereiche zu verändern. Insofern bleibt die Darstellung der denkmalgeschützten Flächen bestehen. Ob diese Bereiche noch eines besonderen Schutzes bedürfen muss im Einzelfall mit dem LfD abgeklärt werden.
Die weiteren Hinweise vom 11.08.2021 werden bei evtl. Neupflanzungen beachtet.
Abstimmungsergebnis: 12 : 3
Sachverhalt:
Der Beschluss des Bebauungsplanes erfolgt als Satzung durch den Gemeinderat nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange, § 10 BauGB.
Satzung der Gemeinde Grafenrheinfeld über den Bebauungsplan „Finkenweg“
Die Gemeinde Grafenrheinfeld erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) folgende
Satzung über den Bebauungsplan „Finkenweg“
- 1
Für die städtebauliche Ordnung in dem Baugebiet „Finkenweg“ ist der am 26.09.2022 als Satzung beschlossene Bebauungsplan maßgebend.
- 2
Die Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Textteil vom 26.09.2022 ist Bestandteil dieser Satzung.
- 3
Diese Satzung tritt mit ortsüblicher Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) durch die Gemeinde Grafenrheinfeld vom 26.09.2022 in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung wird im Rathaus Grafenrheinfeld, Marktplatz 1, Zimmer 5 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Hierbei wird über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben
Gemeinde Grafenrheinfeld
Christian Keller
Erster Bürgermeister
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grafenrheinfeld beschließt den Planentwurf in der Fassung vom 26.09.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen, sobald der Flächennutzungsplan genehmigt ist. Vorher erfolgt keine Bekanntmachung.
Mit dem Tag der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan „Finkenweg“ der Gemeinde Grafenrheinfeld in Kraft.
Abstimmungsergebnis: 12 : 3
Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung am 05.09.2022 wurde im Rahmen einer Eilentscheidung nachträglich der TOP 2 „Naturbadeplatz; Seegastronomie; aktueller Sachstand zur LEADER-Förderung; Beratung u. ggf. Beschlussfassung“ noch mit aufgenommen. Herr Prof. Hauck informierte ausführlich über den aktuellen Stand der LEADER-Förderung und über ein neu aufgelegtes Bundesförderprogramm „SJK 2022“. Siehe hierzu auch die beiden Anlagen zu diesem Tagesordnungspunkt (Anlage 1 und Anlage 2). Herr Hauck empfahl parallel zur LEADER-Förderung auch zu diesem Fördertopf einen Antrag zu stellen. Hierzu bedarf es allerdings eines Gemeinderatsbeschlusses. Nachdem der Beschluss mit drei Gegenstimmen nicht einstimmig gefasst wurde, muss er noch einmal förmlich nachgeholt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für die geplante Baumaßnahme „Naturfreibadsanierung“ aus dem neu aufgelegten Bundesprogramm „SJK 2022“ einen Förderantrag zu stellen und beauftragt das Büro hjp aus Würzburg, durch Erstellung und Einreichung einer Projektskizze am Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 3
Sachverhalt:
Antrag auf Baugenehmigung:
Antrag auf Baugenehmigung;
Teilrückbau der Kühltürme ZP1 und ZP21; auf Fl.Nr. 2413, Gemeinde Grafenrheinfeld
Beschreibung, Planunterlagen:
Das Vorhaben liegt im nicht überplanten Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Es ist dort privilegiert.
Gemeindliche Belange werden ansonsten nicht berührt.
Für das Vorhaben ist eine Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Sachverhalt:
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Starkregenereignisse; Information
Aufgrund der letzten Starkregenereignisse kommt vermehrt die Frage auf, ob die Grundstückseigentümer ihre Rückstauventile entsprechend warten lassen. Die Feuerwehr dokumentiert die Einsätze der Starkregenereignisse und kann somit feststellen, ob bei verschiedenen Anwesen vermehrt Einsätze notwendig sind.
Die Verwaltung hat in Kürze einen Termin mit dem gemeindlichen Kanalplaner, um den Sachverhalt eingehend zu besprechen.
Dies dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Erste Bürgermeister informiert den Gemeinderat und die anwesenden Bürger, dass es Pflicht des Grundstückseigentümers ist, die Rückstauventile regelmäßig zu warten.
Veröffentlichung nichtöffentlicher Beschlüsse
Die folgenden in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, weil die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO):
Gebäudemanagement; Stromliefervertrag – Vergabe der Stromlieferung für das Jahr 2023, Sitzung vom 25.04.2022:
Der Auftrag für die Stromlieferung der gemeindlichen Anlagen wird an die ÜZ Mainfranken unter Grundlage des Angebotes vom April 2022 vergeben. Der Liefervertrag tritt zum 01.01.2023 in Kraft und endet am 31.12.2023. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vertrag in der Fassung vom April 2022.
Breitbandausbau; Auswahlverfahrens zur Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR), Auswahl Netzbetreiber; Auftragserteilung; Beratung und Beschlussfassung; Sitzung vom 25.04.2022:
Die Gemeinde Grafenrheinfeld beauftragt die Firma Telekom Deutschland GmbH mit dem Aufbau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes (FTTB) im festgelegten Erschließungsgebiet zum Angebotspreis von 258.618 €, unter der Voraussetzung eines positiven Förderbescheides und der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur.
Der Fördersatz nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie beträgt 90 %, der Eigenanteil der Gemeinde beträgt somit voraussichtlich ca. 25.862 €.
Naturbadesee Grafenrheinfeld;
Auftragsvergabe Sicherheitskonzept; Sitzung vom 25.04.2022:
Der Gemeinderat beauftragt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss der Vergütungsvereinbarung mit der Firma KommRISK zu einem Angebotspreis von 15.000,00 – 20.000,00 Euro netto.
Naturbadeplatz Grafenrheinfeld; Aufhebung des laufenden Vergabeverfahrens Außenanlagenplanung und Neuausschreibung; Beratung und Beschlussfassung; Sitzung vom 13.06.2022:
Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, das VgV-Verfahren „Freianlagenplanung Naturbadesee Grafenrheinfeld“ aufheben zu lassen. Hiermit wird der Vergabebetreuer Hirthe beauftragt. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Neuausschreibung zu veranlassen.
Bauwesen; Tiefbau; Schaffung eines umfassenden Ladenetzes für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet; Angebotsauswertung und Beschlussfassung; Sitzung vom 04.07.2022:
Beschluss
Der Auftrag über die Erstellung der Ladeinfrastruktur an den folgenden Standorten
- Parkplatz am Ärztehaus, Fl.Nr. 248/3
- Parkplatz am Gartenweg, Fl.Nr. 1479/1
- Parkplatz am KITA Bühl, Fl.Nr. 54
- Parkplatz an der Altmainsporthalle, Fl.Nr. 3722/3
wird an die einzig anbietende Firma ÜZ Mainfranken zum Gesamtangebotspreis von 50.579,76 Euro Brutto vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu unternehmen.
Versicherungswesen; Versicherungsvorschlag für eine BauKombi-Police; Kita Neubau; Beratung und Beschlussfassung; Sitzung vom 25.07.2022:
Der Gemeinderat ist mit dem vorliegenden Versicherungsvorschlag der Allianz Esa GmbH in Vollmacht des Versicherers Allianz Versicherungs-AG für eine BauKombi-Police einverstanden und beauftragt den Ersten Bürgermeister den Versicherungsvertrag abzuschließen. Die Versicherungsprämie beläuft sich auf 87.846,06 Euro netto, dies entspricht 101.536,81 Euro brutto.
Tiefbau; St 2277, Deckenbau zwischen Kreisverkehr und Ortseingang; Beratung und Beschlussfassung; Sitzung vom 16.08.2022:
Der Gemeinderat erteilt – im Benehmen mit dem Staatlichen Bauamt – der Firma Stolz den Auftrag zum Deckenbau zwischen Kreisverkehr und Ortseingang zu einer Auftragssumme von 33.752,02 Euro brutto.