Nächste Sitzung des Gemeinderates
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Gemeinderat
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am:
- Montag, 28. März 2022
- 19:00 Uhr
- Kulturhalle Grafenrheinfeld, Hermasweg 1a, 97506 Grafenrheinfeld
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
2Rahmenvertrag zur Einführung eines Fahrradleasingmodells in Form der Entgeltumwandlung für gemeindliche Mitarbeiter; Beratung und Beschlussfassung
3Abwasserbeseitigung; Kläranlage Bergrheinfeld/Grafenrheinfeld; Vorstellung des aktuellen Planungs- bzw. Sachstandes; Beratung und ggf. Beschlussfassung
4Bauwesen; Antrag auf Errichtung eines Erschließungsweges für das Grundstück Fl. Nr. 755; Gemarkung Grafenrheinfeld über die Grundstücke Fl. Nr. 749/3, 750/2 und 754; Gemarkung Grafenrheinfeld; Beratung und Beschlussfassung
5Interkommunale Zusammenarbeit; Evaluierung und Fortschreibung der interkommunalen Zusammenarbeit; Beratung und Beschlussfassung
6Gemeindliche Kindertagesstätten; Neubau Gesamtkindertagesstätte; Abbruch Bestandsgebäude; Umgang mit der Fahrradhalle; Beratung und Beschlussfassung
7Öffentliche Gewässer; Naturbadesee; Umbau, Sanierung und Erweiterung; Vergabevorschlag für die Erstellung einer Fachplanung für HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär); Bekanntgabe der Angebote
8Öffentlicher Personennahverkehr; Nahverkehrsplanung; Anhörungsverfahren Nahverkehrsplan für Stadt und Landkreis Schweinfurt; Beratung und Beschlussfassung
9Verschiedenes
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
„Achtung wichtiger Hinweis für Besucher der Gemeinderatssitzungen:
Für alle Besucher gelten folgende Teilnahmevoraussetzungen:
Es gilt „2G+“, d. h. geimpft oder genesen plus aktueller Schnelltest eines Testzentrums.
Bitte führen Sie einen Personalausweis mit.
Ein vom Arbeitgeber bestätigter Schnelltest gilt in diesem Falle nicht!
„Achtung wichtiger Hinweis für Besucher der Gemeinderatssitzungen:
Für alle Besucher gelten folgende Teilnahmevoraussetzungen:
Es gilt „2G+“, d. h. geimpft oder genesen plus aktueller Schnelltest eines Testzentrums.
Bitte führen Sie einen Personalausweis mit.
Ein vom Arbeitgeber bestätigter Schnelltest gilt in diesem Falle nicht!