Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 14.02.2022
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Gemeinderat
1. | Neubau Gesamtkindertagesstätte; Vorstellung des Sachstandes durch das Büro hjp; Beratung und ggf. Beschlussfassung
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Gemeinderates vom 14.02.2022 hat Prof. Hauck vom Büro hjp einen Sachstandsbericht hinsichtlich des Neubaus der gemeindlichen Kindertagesstätte, v.a. zu den o.g. Themen vorgestellt.
2. Öffentliche Gewässer; Naturbadesee Grafenrheinfeld; Vorstellung des Sachstandes durch das Büro hjp; Beratung und Beschlussfassung
- Bestandsgebäude
- Variante Neubau einschl. Kostenprognose
- Variante Umbau / Sanierung einschl. Kostenprognose
- LEADER Förderung
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Badesee als wesentlichen Bestandteil der Naherholungsanlage weiterhin zu betreiben. Nach dem Pächterwechsel auf ein Team Grafenrheinfelder, den neuen Anforderungen hinsichtlich der Sicherheitsvorgaben für Badegewässer und der Tatsache, dass die Badeseeanlage schon fast 40 Jahr lang besteht, wird ein neues und attraktives Konzept erarbeitet.
Der Badesee soll wieder zu einer wichtigen Attraktion in Grafenrheinfeld werden und Gäste aus Nah und Fern anlocken.
Erste Gespräche wurden bereits geführt. Es gibt sehr vielversprechende und ambitionierte Ideen und Konzeptvorschläge der neuen Pächter.
Die Förderung im Rahmen der LEADER-Initiative ist bereits nach Beschluss des Gemeinderates in der Abstimmung mit der LEADER-Stelle am Landratsamt und dem Amt für Ländliche Entwicklung.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 14.02.2022 hat Prof. Hauck vom Architekturbüro hjp den aktuellen Sachstand hinsichtlich des Badesees vorgestellt und die Möglichkeiten aufgezeigt, die insbesondere hinsichtlich der Bestandsgebäude bestehen. Grundsätzlich stehen zwei Möglichkeiten im Raum. Eine Sanierungsvariante und eine Neubauvariante wären grundsätzlich möglich. Oder auch Kombinationen aus beiden.
Nach der Vorstellung des Büros hjp ist im Gremium zu entscheiden, welche Variante weiterverfolgt werden soll (Neubau und/oder Umbau/Sanierung). Entsprechende Mittel wären dann im Haushalt 2022 bzw. in den Finanzplan aufzunehmen.
Zudem muss der Gemeinderat entscheiden, welche Variante mit der Leaderstelle abgestimmt werden soll und in der Folge Fördermittel beantragt werden sollen.
Die Verträge mit den beiden Planungsbüros HJP und Köhler werden nach dieser Richtungsentscheidung detailliert mit der LEADER-Förderstelle abgestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach der Vorstellung durch das Architekturbüro hjp die Variante Umbau/Sanierung weiterzuverfolgen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass die Variante Umbau/Sanierung mit der Leaderstelle abgestimmt und sämtliche Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden sollen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
3. Liegenschaften; Neubau einer Lagerhalle am Hermasweg; Vergabevorschlag für die Außenanlage; Bekanntgabe der Angebote; Beratung und ggf. Beschlussfassung
Sachverhalt:
Nachdem die Lagerhalle selbst baulich zwischenzeitlich nahezu fertig ist, stehen die Bauarbeiten für die Außenanlagen an. Diese werden vom Büro HJP vorgestellt.
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendigen Arbeiten für die Außenanlage ausgeschrieben. Insgesamt wurden acht verschiedene Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Es gingen drei Angebote ein:
- Firma 1 (Pauschalangebot): brutto 206.465,00 Euro
- Firma 1 (Angebot): brutto 223.565,10 Euro
- Firma 2: brutto 245.145,88 Euro
- Firma 3: brutto 254.798,04 Euro
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
4. Baulanderschließung; Baugebiet Kapellenweg III; Straßen- und Kanalplanung; Vorstellung durch das Ing.-Büro und Beschlussfassung
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 06.12.2021 den Städtebaulichen Vertrag und die Planungs- und Planungskostenvereinbarung für das o.g. Baugebiet beschlossen.
Vorhabensträger ist die BWG Schweinfurt.
Im Städtebaulichen Vertrag sind Regelungen hinsichtlich der Straßenerschließung und der Kanalplanung getroffen.
Herr Barthel vom Ingenieurbüro ProTerra aus Knetzgau wird dem Gemeinderat die Straßen- und Kanalplanung vorstellen. Diese ist dann per Beschluss vom Gemeinderat zu billigen.
Die Straße soll auf eine Breite von 6,00 m mit einem Gehsteig von 1,50 m ausgebaut werden.
Die Kosten muss zunächst die Gemeinde Grafenrheinfeld tragen, aus diesem Grund sind diese in den Haushalt 2022 einzustellen. Aufgrund der geschlossenen Planungs- und Planungskostenvereinbarung werden diese dann an die BWG entsprechend weiterverrechnet.
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt die vorgestellte Straßen- und Kanalplanung.
Abstimmungsergebnis: 11 : 3
5. IT; Ansschaffung eines Speichersystems; Beratung und Beschlussfassung
Sachverhalt:
Das Datenaufkommen innerhalb unserer gemeindlichen IT-Systeme wächst seit Jahren exponentiell. Dieses erhebliche Wachstum an Datenmasse liegt daran, dass zunehmend Systeme zum Einsatz kommen, die Papier durch digitale Dateien ersetzen. Ein Beispiel ist das sog. DMS-Dokumentenmanagementsystem. Hier werden alle Papiereingänge eingescannt und abgespeichert und somit dauerhaft archiviert. Dadurch erhöht sich der Speicherbedarf um ein Vielfaches. Hochverfügbare Speicherlösungen wie Storage Area Network (SAN) sind die ideale Basis für eine zuverlässige Datenspeicherung und den schnellen Zugriff darauf. Einfach ausgedrückt handelt es sich hierbei um einen Zusammenschluss mehrerer Festplatten, die darüber hinaus auch eine Ausfallsicherung beinhalten. Wenn also eine Festplatte defekt wäre, sind die Daten an anderer Stelle zusätzlich verfügbar und sofort nutzbar. Zusammen mit dem ohnehin vorhandenen Backups ist dies die zeitgemäße Lösung, mit den sensiblen Daten einer Gemeindeverwaltung, umzugehen.
Ein Storage Area Network (SAN) wird also dazu genutzt, um Festplattensubsysteme – sogenannte Disk-Arrays (mehrere Festplatten zusammengenommen) – an Serversysteme anzubinden. So lassen sich die betrieblichen Anforderungen optimal umsetzen und auch kurzfristig Speicherkapazitäten umverteilen.
Durch die Einführung des Ratsinformationssystems und die damit verbundene Umstellung auf das Dokumentenmanagementsystem (wie oben erklärt) wird ebenfalls zunehmend erheblich mehr Speicherplatz benötigt. Auch die Umstellung auf das elektronische Rechnungswesen benötigt mehr Speicherkapazität.
Das nun mittlerweile 7 Jahre alte, bestehende System ist außerhalb der Herstellergarantie und des Supports (Betreuung durch die Herstellerfirma) und erbringt nicht mehr die erforderlichen Kapazitäten. Daher muss das System dringend ersetzt werden. Die Anschaffungskosten für ein neues zeitgemäßes System liegen bei etwa 25.000,00 Euro.
Eine Auslagerung der Datenverwaltung an einen externen Dienstleister wird aufgrund der aktuellen Internetkapazitäten bzw. wegen den weiteren Kosten für Ausschreibungen, Erhöhung der Leitungskapazität und in Rücksprache mit dem Landratsamt Schweinfurt, momentan noch nicht in Betracht gezogen.
Die Kosten sind in den Haushalt 2022 mit aufzunehmen. Detaillierte Angebote werden noch eingeholt, um die Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter sicherstellen zu können.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Beauftragung für die Beschaffung des Speichersystems und ermächtigt den Ersten Bürgermeister den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Der Gemeinderat wird über die Vergabe baldmöglichst informiert.
Abstimmungsergebnis: 11 : 3
6. Bibliothek; Änderung der Benutzungs-, Entgelt- und Hausordnung der Gemeindebibliothek Grafenrheinfeld; Beratung und Beschlussfassung
Sachverhalt:
Durch die Aufnahme von neuen Mediengruppen in den Bestand der Gemeindebibliothek ist eine redaktionelle Ergänzung der Benutzungs-, Entgelt- und Hausordnung erforderlich. Weitere redaktionelle Anpassungen sind durch einen veränderten W-Lan-Betrieb, die Nutzung der Rückgabebox sowie die Videoüberwachung der Jugendbuchabteilung notwendig.
Darüber hinaus wird folgende inhaltliche Änderung empfohlen:
Die Ausleihgebühren für DVDs sollen ab sofort wegfallen.
Für rein redaktionelle Anpassungen der Benutzungs-, Entgelt- und Hausordnung soll in Zukunft der Bürgermeister ermächtigt sein, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung Anpassungen vorzunehmen.
Zum Hintergrund:
Die Mediennutzung unterliegt einem steten Wandel, sodass immer wieder neue Mediengruppen in den Bibliotheksbestand aufgenommen werden (bspw. Tonies oder Konsolenspiele) und nicht mehr genutzte Mediengruppen (bspw. Musik-CDs) aus dem Bestand genommen werden. Derartige Anpassungen sind unabdingbar, um bedarfsgerecht und sparsam zu haushalten.
Die Nutzung der DVDs ließ in den vergangenen Jahren kontinuierlich nach, spätestens seit Pandemiebeginn greifen die Nutzerinnen und Nutzer verstärkt auf kommerzielle Streaming-Angebote (z.B. Amazon Prime, Netflix …) zurück. Aus diesem Grund wurde bereits im vergangenen Jahr nur noch ein geringer Betrag in die Anschaffung von DVDs investiert. Dies soll so weitergeführt werden. Um mit dem vorhandenen Bestand dennoch Ausleihen zu erzielen, soll deshalb die Ausleihgebühr abgeschafft werden.
Da kleinere redaktionelle Änderungen immer häufiger nötig werden, wäre es sinnvoll, die Benutzungs-, Entgelt- und Hausordnung ohne Gemeinderatsbeschluss durch den Ersten Bürgermeisters ändern zu können.
Inhaltliche Änderungen wie Gebühren oder Dienstleistungen, vor allem solche mit Auswirkungen auf den Haushalt oder rechtliche Bestandteile, sollen hingegen weiterhin ausschließlich vom Gemeinderat erlassen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt die neue Benutzungs-, Entgelt- und Hausordnung der Gemeindebibliothek Grafenrheinfeld, die zum Bestandteil dieser Beschlussvorlage erklärt wird.
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zur Anpassung der Benutzungs-, Entgelt- und Hausordnung, sofern es sich bei den Änderungen um rein redaktionelle Inhalte ohne Einfluss auf den Haushalt oder rechtliche Bestandteile handelt.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0