Die bei der Gemeinde Grafenrheinfeld abgegebenen Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt und können während dieser Zeit vom Verlierer im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

Nach dieser Zeit werden diese an den Finder zurückgegeben oder entsprechend verwertet.

Herausgabe von Schlüsseln und Handys erfolgt nur mit einem Nachweis (z. B. Vorlage von Zweitschlüsseln, Rechnungen, Entsperren von SIM-Karten, o. ä.).

In der Rundschau werden die gefundenen Gegenstände regelmäßig veröffentlicht.

Schauen Sie doch bei Ihrem nächsten Besuch im Rathaus, ob Ihnen etwas davon gehört, bevor es entsorgt wird!