Bericht zur Sitzung des Gemeinderates vom 05.09.2022
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Gemeinderat
Sachverhalt:
Herr Prof. Hauck vom Büro hjp war in der Sitzung des Gemeinderates anwesend und berichtet über den aktuellen Sachstand zur LEADER-Förderung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Büro hjp den Förderantrag für das Programm „SJK - Soziales - Jugend und Kultur“ wie aufgezeigt in die Wege zu leiten und das Notwendige zu unternehmen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 3
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.06.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gartenweg“ in der Fassung vom 13.06.2022 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Planentwurf nebst Begründung und Umweltbericht lag in der Zeit vom Montag den 04.07.2022 – Freitag, den 05.08.2022 öffentlich aus.
In der heutigen Sitzung des Gemeinderates sollen die Stellungnahmen der Bürger und der Behörden behandelt werden.
Im Anschluss sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde Grafenrheinfeld wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist, öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, § 3 Abs. 2 BauGB.
Beschluss:
- Der Gemeinderat billigt den Planentwurf mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen hinsichtlich der Stellungnahmen aus der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.04.2022 den Entwurf 8. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 13.06.2022 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Koppelungsverfahren) durchzuführen.
Der Planentwurf nebst Begründung und Umweltbericht lag in der Zeit vom Montag, den 04.07. 2022 – einschl. Freitag, den 05.08.2022 öffentlich aus.
Beschluss:
- Der Gemeinderat billigt den Plan mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Grafenrheinfeld.
Abstimmungsergebnis: 10 : 3
Sachverhalt:
Nach der abschließenden Behandlung der Anregungen stellt die Gemeinde Grafenrheinfeld den Flächennutzungsplan per Beschluss fest. Der Flächennutzungsplan bedarf anschließend der Genehmigung durch das Landratsamt, § 6 Abs. 1 BauGB. Der Feststellungsbeschluss beendet das Planverfahren der Gemeinde Grafenrheinfeld; er ist der abschließende Beschluss über den Flächennutzungsplan.
Der Feststellungsbeschluss darf daher erst gefasst werden, wenn das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 bzw. Abs. 3 BauGB beendet und über Anregungen und Bedenken entschieden worden ist.
Über die Anregungen und Bedenken der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Grafenrheinfeld wurde in TOP 3 der Sitzung vom 05.09.2022 entschieden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Grafenrheinfeld (Feststellungsbeschluss).
Die Verwaltung wird beauftragt, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Grafenrheinfeld gemäß § 6 BauGB dem Landratsamt Schweinfurt zur Genehmigung vorzulegen sowie anschließend die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 3
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.04.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Finkenweg“ in der Fassung vom 25.04.2022 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Koppelungsverfahren) durchzuführen.
Der Planentwurf nebst Begründung und Umweltbericht lag in der Zeit vom Montag den 11.07. 2022 – einschl. Freitag, den 12.08.2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus aus.
Beschluss:
- Der Gemeinderat billigt den Plan mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Bebauungsplan Finkenweg der Gemeinde Grafenrheinfeld.
- Siehe Beschlussvorlagen im Fließtext.
Abstimmungsergebnis: 10 : 3
Sachverhalt:
Mit Email vom 29.08.2022 übersendet die Gemeinde Röthlein die Unterlagen für die Anhörung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanungsverfahren Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept mit Voruntersuchungen.
Die Gemeinde Röthlein ist dabei, die Aufstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) abzuschließen. Grundlage für den Beschluss sind städtebauliche Voruntersuchungen und daraus resultierende Sanierungsgebiete. Eine abschließende Billigung der Ergebnisse wird nach der hier durchzuführenden Anhörung der Träger öffentlicher Belange vollzogen.
Mit der Erstellung des ISEK und den Voruntersuchungen wurde vom Gemeinderat das Büro ideenFinden, Wunsiedel, beauftragt. Als wesentliches Ergebnis des ISEKs und der Vorbereitenden Untersuchungen sind verschiedene Maßnahmen dargestellt, die innerhalb eines Zeithorizontes von etwa 5-15 Jahren aus kommunaler Sicht zur Realisierung vorgesehen sind. Dabei steht die Fokussierung auf die Innenentwicklung der Ortskerne der drei Ortsteile Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld im Vordergrund. Es wurde generell erheblicher Handlungsbedarf festgestellt, wie dem ISEK entnommen werden kann. Es sollen dabei drei Sanierungsgebiete nach § 142 Abs. 3 BauGB festgelegt werden, die Sanierungsmaßnahmen sollen im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Die Gebiete wurden mit der Regierung von Unterfranken, Abteilung Städtebau, abgestimmt und so begrenzt, dass die Sanierung zu verbesserten Lebens- und Wohnumfeldern führen wird.
Nun wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 141 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt und der Gemeinde Grafenrheinfeld Gelegenheit gegeben, Anregungen, Korrekturen und fachliche Hinweise zu geben.
Das ISEK der Gemeinde Röthlein stellt einen Bestandteil dieser Beschlussvorlage dar.
Beschluss:
Belange der Gemeinde Grafenrheinfeld werden durch das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Gemeinde Röthlein nicht berührt.
Die Gemeinde Grafenrheinfeld hat hierzu keine Anregungen und Bedenken.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Diskussionsverlauf:
Kritischer Sauerstoffgehalt im Anglersee
Herr Keller berichtet, dass ihm heute Morgen Herr Dieter Bremer, Pächter des Anglersees, telefonisch mitgeteilt hat, dass der Sauerstoffgehalt im Wasser auf null gesunken sei (Wert drei wäre normal) und die Fische nach Luft schnappten. Mit einem geliehenen Pumpenaggregat haben sie versucht, den See zu belüften. Gegen 17 Uhr eilte die Feuerwehr mit dem großen Hilfelöschfahrzeug sowie weiteren Pumpen zur Hilfe. Sein Dank gilt der Feuerwehr und dem Anglerverein und deren verantwortungsvollen und unbürokratischen Hilfeleistung. Darüber sollte auch in der Mainpost mal positiv berichtet werden, so der Aufruf an den anwesenden Pressevertreter.
Arbeitskreis „Kommunales Energiemanagement“
Nachdem Herr August Weth als Zuhörer der Sitzung beiwohnt, nutzt Herr Bürgermeister Keller die Gelegenheit und stellt ihn als kompetenten Berater des neu gegründeten Arbeitskreises vor und dankt ihm für die Übernahme des Ehrenamtes. Das erste gemeinsame Treffen wird am 11.10.2022 um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfinden. Dem Arbeitskreis angehören werden ferner Werner Binder, Steffen Scholl, Daniela Verne und Walter Kaspar sowie Herr Pültz von der Verwaltung. Die Einladungen werden in Kürze verschickt. Herr Keller führt weiter aus, dass es bei diesem Arbeitskreis nicht um politische Ziele geht, sondern ausschließlich darum, Energie einzusparen. Vorschläge aus dem Gemeinderat und auch aus der Bevölkerung werden gerne angenommen und im Arbeitskreis diskutiert. Kommunales Energiemanagement ist keine einmalige Aktion, sondern ein fortdauernder Prozess.