Pressebericht zur Gemeinderatsitzung 29.04.2024
![](https://www.grafenrheinfeld.de/wp-content/uploads/2020/02/Wappen.gif)
![Gemeinderat](https://www.grafenrheinfeld.de/wp-content/uploads/2021/07/AdobeStock_21542231-scaled-1200x675.jpeg)
Gemeinderat
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die letzten öffentlichen Protokolle vom 26.02.2024 und 18.03.2024.
Abstimmungsergebnis: 12 : 1
Sachverhalt:
Grafenrheinfeld verfügt am Hermasweg über die Naherholungsanlage „Altmainschleife Nord“ mit ihrem Naturbadesee, Kiosk, Duschen, Umkleiden, Spielplatz und Sandstrand. Der Badesee befindet sich in unmittelbarer Nähe des Wohnmobilstellplatzes.
Der Badesee ist seit 1986 in Betrieb. Größere Sanierungsmaßnahmen an der Anlage wurden bis heute nicht vorgenommen.
Nach mittlerweile 38 Jahren Betrieb wurde spätestens seit 2019 im Gemeinderat darüber diskutiert, ob und in welchem Umfang bauliche Sanierungsmaßnahmen bzw. Umbaumaßnahmen an der Anlage vorgenommen werden sollen.
Der Gemeinderat war sich immer im Grundsatz darüber einig, dass der Badesee weiter betrieben werden und den Bürgerinnen und Bürgern somit auch künftig zur Verfügung stehen soll.
Parallel zur Diskussion über mögliche Sanierungsmaßnahmen wurde auch die Frage der Verkehrssicherheit diskutiert. Diese ist zwischenzeitlich nahezu abgearbeitet. Das Sicherheitskonzept durch den Rechtsanwalt Dr. Krafft ist insoweit fertig gestellt, dass der Badeseebetrieb möglich ist. Eine formelle Abnahme steht noch aus. Diese erfolgt im Laufe des Jahres nach Rücksprache mit Herrn Dr. Krafft (23.04.2024). Herr Dr. Krafft wird vorher vor Ort die Abnahme vornehmen und das Sicherheitskonzept im GR vorstellen. Nach Ende dieser Badesaison erstellt er das ergänzende Rechtsgutachten und prüft, ob sich die ergriffenen Maßnahmen in der Praxis bewährt haben. Damit herrscht für die Gemeinde die weitest gehende Rechtssicherheit über den Betrieb.
Beschluss am 30.11.2020
Der Gemeinderat beschließt, dass der Badesee als wesentlicher Bestandteil der Naherholungsanlage „Altmainschleife Nord“ grundsätzlich weiter als Badegewässer betrieben wird. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Sanierungskonzepte zu erarbeiten und diese dem Bauausschuss zur Beratung vorzulegen.
AE: 15:0
Die Verwaltung hat im Jahr 2021/2022 möglichen Fördermöglichkeiten für weitere Maßnahmen ermittelt.
Insbesondere wurde eine LEADER-Fördermaßnahme geprüft.
Hier verblieb auch nach Abzug aller Förderungen bei der Gemeinde ein Millionenbetrag.
Da der LEADER-Fördertopf in der vorherigen Förderperiode ausgeschöpft war und somit keine Fördermittel möglich waren, hat die Gemeinde den Badesee bisher in der Form betrieben, dass der See für den Badebetrieb geöffnet wurde und die Sanitäranlagen zur Verfügung standen.
Diese wurden durch eine Reinigungsfirma gereinigt. Der Betrieb verlief in den vergangenen Jahren problemlos.
Der Gemeinderat hat festgelegt, dass in diesem Jahr eine grundsätzliche Entscheidung getroffen werden soll, in welcher Form der Betrieb des Badesees künftig erfolgen soll. Auch die Entscheidung, welche Instandhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, muss getroffen werden.
Grundsätzlich gibt es folgende Optionen:
- Reaktivierung des LEADER-Antrages und umfangreiche
Neubaumaßnahmen in Millionenhöhe
- Betrieb des Sees in der bisherigen Form, d. h. gepflegte Grünfläche
mit Sandstrand und Spielgeräten sowie Beachvolleyballfeld,
Duschen und Umkleiden ohne Kiosk
- Betrieb des Sees in der bisherigen Form, d. h. gepflegte Grünfläche
mit Sandstrand und Spielgeräten sowie Beachvolleyballfeld,
Duschen und Umkleiden mit Kiosk
Im Falle der Option 2 und 3 wäre eine Sanierungsplanung des Gebäudebestandes erforderlich.
Über das weitere Vorgehen hat der Gemeinderat nun zu beraten und zu entscheiden.
Herr Professor Hauck gibt einen umfassenden Bericht über den Bestand und die Möglichkeiten, welche für dieses Projekt zu Verfügung stehen. Das Gebäude ist grundsätzlich in einem guten Zustand. Es seien jedoch Sanierungsmaßnahmen notwendig.
Kosten für die Gebäudesanierung gem. vorliegender Planung 1.510.000 ohne Außenanlagen. Die Kostenberechnung basiert auf das Jahr 2022.
KFW Förderung 249.340 EUR.
Eigenmittel ca. 1 Mio EURO (ohne Außenanlage, diese käme noch dazu)
Sanierung des Bestandes ohne Gastraum:
Für die Sanierung Dach, Fassade, Fenster, Innenausbau, Sanierung WC ohne Heizung werden ca. 600.000 EUR veranschlagt.
Das Thema Kiosk ist gesondert zu betrachten. Ein Kiosk darf alles verkaufen, außer verderbliche Ware. Alles verpackte in Abstimmung mit LRA und Gesundheitszeugnis möglich. Das Zubereiten von Pommes in der Fritteuse bedarf eines Fettabscheiders.
Bauunterhaltssanierung/Sanierung des Bestandes:
Gebäude auffrischen. Fassade ausbessern, Dacheindeckung neu inkl. Dämmung, Innenwände ausbessern, WC Anlage
Kosten ca. 300.000 EUR
Der Gemeinderat war sich darüber einig, dass das bestehende Gebäude saniert werden sollte. Eine Grundversorgung mit diversen Getränken, Süßigkeiten und kleinen Speisen könnte über professionelle Automaten erfolgen. Hierfür gibt es mittlerweile zahlreiche Anbieter. Auch die Schaffung von Abstellmöglichkeiten von sogenannten Food-Trucks mit einem Speisenangebot wurde positiv diskutiert. Hierzu soll eine Kostenermittlung durchgeführt werden.
Sachverhalt:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendige Klinkerfassade für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine EU-weite / offene Vergabe, da der Auftragswert der Gesamtmaßnahme oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.
Ablauf der Angebotsfrist: 18.03.2024
188 Aufrufe, 30 Downloads, 8 Angebote
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 1.510.216,27 Euro brutto
Firma 2: 1.020.091,98 Euro brutto
Firma 3: 954.999,05 Euro brutto
Firma 4: 885.989,30 Euro brutto
Firma 5: 774.393,39 Euro brutto
Firma 6: 760.840,79 Euro brutto
Firma 7: 727.674,34 Euro brutto
Firma 8: 704.601,62 Euro brutto
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendige Schreinerarbeiten / Innentüren für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine EU-weite / offene Vergabe, da der Auftragswert der Gesamtmaßnahme oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.
Ablauf der Angebotsfrist: 18.03.2024
547 Aufrufe, 38 Downloads, 9 Angebote
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 772.446,85 Euro brutto
Firma 2: 737.487,03 Euro brutto
Firma 3: 715.350,65 Euro brutto
Firma 4: 706.223,35 Euro brutto
Firma 5: 700.525,99 Euro brutto
Firma 6: 673.551,90 Euro brutto
Firma 7: 658.526,37 Euro brutto
Firma 8: 652.213,42 Euro brutto
Firma 9: 570.282,51 Euro brutto
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Der Erste Bürgermeister stellte den Antrag gem. § 26 Abs. 2 GO einen Tagesordnungspunkt zu ergänzen, um die Ausschreibungen vornehmen zu können. Der Tagesordnungspunkt soll KITA NEUBAU; Klinker und Bodenbelag vor der KitTa Beratung und Beschlussfassung genannt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Klinkerarbeiten mit der dunklen Fuge ausgeführt werden sollen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 1
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass der Bodenbelag vor der KiTa mit den vorgestellten Pflastersteinen ausgeführte werden soll.
Abstimmungsergebnis: 10 : 3